1: Nothelferkurs
  • Nothelferkurs, obligatorisch für alle, die noch keinen Ausweis (Kat. A1/B) besitzen, 4 mal 2.5 h, Ausweis ist 6 Jahre gültig. Muss spätestens bei Anmeldung zur Theorieprüfung beigelegt werden.
2. Lernfahrausweis beantragen
  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" hier downloaden und ausfüllen (inkl. Sehtest und farbigem Passfoto). Bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchführen (NEU AB DEM 1.4.2010 wird immer dann ein Sehtest verlangt, wenn eine Person sich zu einer Kategorie anmelden möchte und der letzte Sehtest mehr als 2 Jahre zurückliegt. Also z.B. wenn jemand mit 16 Jahren den Führerausweis der Kategorie A1 gemacht hat und mit 19 Jahren den Lernfahrausweis für die Kategorie B abholen möchte muss diese Person vorgängig einen Sehtest bei einem Arzt oder Optiker machen lassen) und auf dem Gesuchsformular das Ergebnis eintragen lassen. Bei der Motorfahrzeugkontrolle persönlich vorbeigehen, Ausweis ( Identitätskarte oder Ausländerausweis) mitnehmen, 1 Passfoto und Formular abgeben.

3. Theorieunterricht, Fragebogen
  • Theorieunterricht zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung.Theorieunterricht und Prüfungsbogen ausfüllen.
4. Theorieprüfung
  • Anmeldung bei der MFK, zusammen mit Nothelferausweis. Prüfung: 50 Fragen, 140 Punkte möglich, max 14 Fehler (Für alle, die noch keinen Ausweis (Kat. A1/B) besitzen).
5. Lernfahrausweis LA
  •  Wenn die Theorieprüfung bestanden ist, wird der Lernfahrausweis ausgestellt. Gültigkeit Kat. B für 2 Jahre.
6. Verkehrskundekurs VKU
  • Verkehrskundeunterricht 4 mal 2 h, obligatorisch für alle, die noch keinen Ausweis (Kat. A1/B) besitzen. Kursbestätigung ist 2 Jahre gültig und muss der Anmeldung zur praktischen Prüfung beigelegt werden.

7. Fahrstunden
  • Sind Freiwillig. Begleitperson für Kat. B mindestens 23-jährig und 3 Jahre im Besitz Kat B.

8. Praktische Prüfung
  • Prüfung mit dem Experten der MFK. Fahrschüler fährt mit meinem Fahrschulauto und Experten der MFK die Prüfung. Dauer ca. 45min.
9. Neuer Führerausweis
  • Nach bestandener Führerprüfung stellt die MFK den neuen Ausweis (Kreditkartenformat) direkt am Schalter (Schweiz innert 10 Tag) aus. In der Zwischenzeit ist man mit dem abgestempelten LA fahrberechtigt.Bis zum Erhalt des definitiven Ausweises wird von Auslandfahrten abgeraten.
10. 2-Phasen Ausbildung (derzeit nur gültig für die Schweiz und nicht für Liechtenstein)
  •  Seit dem 1.12.2005 ist für alle, die noch keinen Ausweis haben, ist der Führerausweis für 3 Jahre auf Probe. Obligatorische Weiterbildung.