Wann brauche ich eine Anhängerprüfung (Kategorie BE)?

Wenn Sie nach dem 1. April 2003 die Autoprüfung absolviert haben und wenn gemäss der beiden Fahrzeugausweise das Gesamtgewicht des Anhängers und das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges zusammengerechnet mehr als 3`500 Kg ergeben. Oder, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers grösser ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges.

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Alles nur Geldmacherei?


Nein, durchaus nicht! Zum Beispiel hat das Fahren mit einem Wohnanhänger (Wohnwagen) bereits seine Tücken! Wohnwagen reagieren stark auf Seitenwinde. Das Fahren mit einem Anhänger erfordert Übung und vor allem die richtige Fahrtechnik. Das rückwärts Parkieren und Wenden will gelernt sein! Nicht zuletzt muss auch die Ladung fachgerecht gesichert werden. Dieses und weiteres unerlässliches Know-How erlernen Sie bei mir im entsprechenden Kurs.

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Bei Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.  Zögeren Sie nicht mich zu Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Aktualisiert (Dienstag, den 03. Mai 2011 um 20:36 Uhr)